Alkoholverbot in Essen am Hauptbahnhof

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Alkoholverbot in Essen am Hauptbahnhof

Ab Dienstag (26. Mai) gilt an mehreren Bahnhöfen in NRW ein Alkoholverbot - auch in Essen. Damit reagiert die Bahn auf Beschwerden mehrerer Reisender. Was Ihr beachten müsst, lest Ihr hier.

© Andreas Buck / FUNKE Foto Services

Wenn Ihr ab dem 26. Mai mit dem Zug in Essen und ganz NRW unterwegs seid, müsst Ihr aufpassen: An mehreren Hauptbahnhöfen ist Alkohol jetzt verboten. Das gilt unter anderem in Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Bonn und Münster. In Köln gibt es die Regel schon länger. Die Deutsche Bahn sagt: Viele Reisende und Mitarbeitende wünschen sich mehr Ruhe und Sicherheit im Bahnhof. Deshalb dürft Ihr dort keinen Alkohol mehr trinken. Das Verbot gilt im ganzen Bahnhof – also auch auf den Bahnsteigen und an den Eingängen. Wenn Ihr euch nicht daran haltet, könnt Ihr aus dem Bahnhof geschickt werden. Wichtig: Geschlossene Flaschen dürft Ihr weiter mitnehmen. Und in Restaurants im Bahnhof dürft Ihr auch weiterhin Alkohol trinken.

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