Streit um Regionalplan Ruhr: RVR in Essen geht vor Gericht

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Streit um Regionalplan Ruhr: RVR in Essen geht vor Gericht

Das Ruhrparlament in Essen hat einstimmig beschlossen, rechtlich gegen das Aus für den Regionalplan Ruhr vorzugehen. Gleichzeitig beginnt die Neuaufstellung.

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Ruhrparlament in Essen beschließt Beschwerde

Das Ruhrparlament in Essen hat am Freitag (21. August) in einer Sondersitzung einstimmig beschlossen, Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster einzulegen. Das Gericht hatte den wichtigen Regionalplan Ruhr Mitte Juni für ungültig erklärt und keine Revision zugelassen. Der Regionalverband Ruhr möchte mit diesem Schritt wichtige Grundsatzfragen klären lassen, die auch für andere Planungsbehörden wichtig sind. Durch die Beschwerde bleibt der aktuelle Regionalplan Ruhr vorerst weiterhin gültig. Der Verband hat nun einen Monat Zeit, um seine Begründung beim Gericht in Münster einzureichen.

Verband in Essen bereitet neuen Plan vor

Unabhängig von dem Gerichtsverfahren bereitet der Regionalverband Ruhr in Essen ab sofort die Neuaufstellung des Regionalplans vor. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen fordert einen neuen Entwurf bis spätestens Oktober 2027. Für die neue Planung sucht die Behörde von Beginn an die Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Kommunen und Firmen im Kreis Wesel. Regionaldirektor Garrelt Duin betont, dass der Verband für seinen Standpunkt kämpft, aber gleichzeitig für den Ernstfall plant. Dazu erklärte er:

„Wir werden uns für unseren Standpunkt und für den Regionalplan juristisch einsetzen. Aber wir kalkulieren den Fall ein, dass das jetzige Urteil des OVG Münster in Gänze Rechtskraft entfaltet und der gesamte Regionalplan unwirksam wird. Deshalb ist unsere klare Entscheidung: Wir beginnen unabhängig von den weiteren juristischen Schritten mit der Neuaufstellung des Regionalplans."

Kritik aus Essen am Urteil der Richter

Der Regionalverband Ruhr in Essen hält die Begründung des Gerichts für den Stopp des Regionalplans für rechtlich fragwürdig. Nach Ansicht der Richter war der Plan fehlerhaft, weil handschriftliche Stellungnahmen der Bürger nur in lesbaren Druckbuchstaben erwünscht waren. Das Gericht sah darin eine unzulässige Einschränkung, die Menschen von einer Beteiligung abgehalten haben könnte. Der Verband bezweifelt diese verfassungsrechtliche Einschätzung und fordert eine Klärung der Grundsatzfragen. Auch die Frage, ob einzelne Mängel bei der Planung für den Kies- und Sandabbau den gesamten Plan unwirksam machen, soll nun die nächste Instanz entscheiden.

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